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BGB § 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

BGB § 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

[ Auszug: Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl ... ]